Die Zuckermarktordnung der Europäischen Union

Die Bedeutung der Zuckerrübe zur Gewinnung von Zucker hat in den vergangenen Jahrzehnten nachgelassen. Dennoch stammen fast 90 Prozent des in Europa konsumierten Zuckers aus heimischem Anbau. Dies hat seinen Grund zu einem großen Teil in den Schutzzöllen der EU, durch die der einheimische Rübenzucker gegenüber dem preiswerteren Rohrzucker bevorzugt wird. Der ursprung dieser Politik liegt in der Zuckermakrtordnung von 1968. Heute versucht man in der EU vor allem die bestehende Zuckerindustrie zu bewahren, muss sich aber immer stärker dem Welthandel stellen, auf dem der Rübenzucker kaum einen Wert hat. Während der aktuellen Reformierung der Zuckermarktordnung werden die Zuckerquoten in allen europäischen Ländern herabgesetzt und der Preis um 36 % gesenkt. Das bedeutet, dass die Bauern weniger Geld für ihren Zucker auf dem Markt erhalten. Bis 2015 ist den Bauern ein Einkommensausgleich garantiert.

Gerade die Zuckerfabriken suchen nach neuen Möglichkeiten, ihre Industrie über das Jahr 2015 hinaus zu bewahren. Eine Möglichkeit ist die Produktion von Bioethanol aus der Zuckerrübe. Auch in der Zuckerfabrik Anklam hat man durch dessen Produktion von Bioethanol ein zweites Standbein aufgebaut, das sich den Herausforderungen der Zuckermarktordnungen stellt und versucht, die einzige Zuckerfabrik im Nordosten Deutschlands zu bewahren.