Das Adelsgeschlecht der von Maltzahns
Die Maltzahns zählen zum mecklenburg-vorpommerischen Uradel. Der erste Quellennachweis datiert das Jahr 1194
und nennt den bischöflichen ratzeburgischen Lehensträger Bernhard de Mulsan als Urahnen des Adelsgeschlechts.
Den Überlieferungen zufolge, gehörte dieser zu den Rittern, welche nach der Unterwerfung der
slawischen Gebiete einen Teil zur Germanisierung und Kolonisierung des Ostens beitrugen. Er siedelte Mitte
des 12. Jahrhunderts aus dem Herzogtum Lüneburg in die Grafschaft Ratzeburg über, welche auch heute noch
Sitz des Adelsgeschlechtes ist. Bis zu Beginn des 16. Jahrhunderts waren unterschiedliche Schreibweisen
des Namens gängig, von da an bürgerte sich das heutige "Maltzahn" ein.
In den folgenden Jahrhunderten leisteten
die Maltzahns einen großen Beitrag für die Landschaftsgestaltung der Mecklenburgischen Seenplatte, indem
sie Lehensgüter in ganz Mecklenburg-Vorpommern bewirtschaften und dadurch die unberührte Natur fruchtbar
machten.
Da sich der Fürst in finanzielle Schwierigkeiten
brachte, musste er seine Ländereien verpfänden, wodurch sich auch die Lehnsverhältnisse entscheidend
veränderten. Durch die Verpfändung eines Landbesitzes gegen Geld waren nun die Adelsfamilien bzw.
Gutsbesitzer dem Fürsten zwar nach wie vor abgabepflichtig, doch verblieb das Pfandrecht im Todesfall
bei der Familie.
Von diesem Umstand profitierte vor allem die Familie von Maltzahn und machte sie zum reichsten und
mächtigsten Adelsgeschlecht im Pommerschen Gebiet.