Das Adelsgeschlecht der von Maltzahns

Die Maltzahns zählen zum mecklenburg-vorpommerischen Uradel. Der erste Quellennachweis datiert das Jahr 1194 und nennt den bischöflichen ratzeburgischen Lehensträger Bernhard de Mulsan als Urahnen des Adelsgeschlechts. Den Überlieferungen zufolge, gehörte dieser zu den Rittern, welche nach der Unterwerfung der slawischen Gebiete einen Teil zur Germanisierung und Kolonisierung des Ostens beitrugen. Er siedelte Mitte des 12. Jahrhunderts aus dem Herzogtum Lüneburg in die Grafschaft Ratzeburg über, welche auch heute noch Sitz des Adelsgeschlechtes ist. Bis zu Beginn des 16. Jahrhunderts waren unterschiedliche Schreibweisen des Namens gängig, von da an bürgerte sich das heutige "Maltzahn" ein.

In den folgenden Jahrhunderten leisteten die Maltzahns einen großen Beitrag für die Landschaftsgestaltung der Mecklenburgischen Seenplatte, indem sie Lehensgüter in ganz Mecklenburg-Vorpommern bewirtschaften und dadurch die unberührte Natur fruchtbar machten. Da sich der Fürst in finanzielle Schwierigkeiten brachte, musste er seine Ländereien verpfänden, wodurch sich auch die Lehnsverhältnisse entscheidend veränderten. Durch die Verpfändung eines Landbesitzes gegen Geld waren nun die Adelsfamilien bzw. Gutsbesitzer dem Fürsten zwar nach wie vor abgabepflichtig, doch verblieb das Pfandrecht im Todesfall bei der Familie. Von diesem Umstand profitierte vor allem die Familie von Maltzahn und machte sie zum reichsten und mächtigsten Adelsgeschlecht im Pommerschen Gebiet.