Im Dialog

Deutsch-deutsche Kirchenpartnerschaft

Politische Rahmenbedingungen für eine gesamtdeutsche Kirche

Der Zweite Weltkrieg führte zu weitreichenden Zerstörungen in den Städten, Lebensläufen und Köpfen. Da der Glaube aber tiefer sitzt, konnten die christlichen Kirchen in der Zeit nach 1945 auf starken Traditionslinien aufbauen. In der SBZ war die katholische Gemeinde laut Martin Ehm nur eine „kleine Herde“, die sich vornehmlich am Vatikan orientierte.

© Hoferichter & Jacobs

Die Mehrheit der dort und in der späteren DDR lebenden Christen war seit der Reformation evangelisch und in acht Landeskirchen organisiert. In dieser Tradition waren sie Teil der 1948 gebildeten gesamtdeutschen „Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)“. Diese lebte eine zonen- und schließlich staatenübergreifende Politik „jenseits politischer Grenzlinien“, selbst nachdem die DDR und die BRD 1949 gegründet wurden.

Evangelischer Kirchentag in Leipzig

Bundesarchiv / Bild 183-25414-0111

Die jeweiligen Landeskirchen und Kirchgemeinden aber konnten sich den politischen Realitäten nicht entziehen. In der Bundesrepublik waren die evangelischen Landeskirchen per Gesetz unabhängig und trugen zum Aufbau einer demokratischen und solidarischen Gesellschaft bei. Es gab personelle Verbindungen in die Politik, wobei auch hier Westintegration, Wiederbewaffnung, Einführung der Wehrpflicht oder Marktwirtschaft nicht widerspruchslos hingenommen wurden. Dennoch integrierte die EKD in den 50er Jahren diese Aspekte in ihre Arbeit und musste sich von Seiten der DDR vorwerfen lassen, eine „NATO-Kirche“ zu sein. Das Verhältnis zwischen der Kirche in der DDR und der Staatsführung war ambivalent und von politischen Kurswechseln geprägt: zwar profitierte man von der diakonischen Hilfsarbeit und der Krankenversorgung, wollte aber den Einfluss der Kirche eindämmen.

So kam es 1953 zu Polizeiaktionen, Beschlagnahmungen und Pressekampagnen gegen deren Einrichtungen. 1956 wurden die staatlichen Leistungen halbiert und die Kirchensteuerabführung über die Lohnnebenkosten abgeschafft. Hinzu kamen die Verbannung des Religionsunterrichts aus den Schulen und die Behinderung kirchlicher Jugendorganisationen zu Gunsten der „Freien Deutschen Jugend“ (FDJ), um Kinder und Jugendliche in der DDR zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ zu erziehen. Als die gesamtdeutsche EKD 1957 dem Militärseelsorgevertrag mit der Bundesregierung schloss, brach die DDR-Führung die offiziellen Kontakte zur EKD ab. Persönliche Kontakte oder Besuche zwischen den evangelischen Gemeinden auf beiden Seiten wurden nun von der DDR massiv eingeschränkt.

Wirtschaftliche Hilfe aus dem Westen – für die Kirchen oder für den Staat?

Die schlechtere wirtschaftliche Entwicklung der DDR im Vergleich zur BRD führte im Westen bereits 1949 zu sogenannten „Paketaktionen“ der kirchlichen Hilfsorganisationen. Hier wurden Pakete als „Geschenksendungen“ von einem privaten Absender aus dem Westen an einen privaten Empfänger im Osten gesandt. Zudem richtete der westliche Teil der EKD ab 1950 einen „Sonderausschuss“ ein, der über Anträge östlicher Landeskirchen auf finanzielle Unterstützung entschied. Bei den DDR-Kirchgemeinden wurde die finanzielle Situation durch die erwähnten Maßnahmen in den 50er Jahren immer problematischer. Doch die Hilfsangebote der westdeutschen Landeskirchen unterstrichen die fortgesetzte Partnerschaft über die innerdeutsche Grenze hinweg. Nur war die Umsetzung finanzieller Hilfen nicht leicht, weil die BRD die DDR nicht anerkannte und deshalb Geldüberweisungen untersagte. So mussten Geldhilfen beispielsweise in Bargeld-Koffern illegal über die Grenze geschafft werden, was von der DDR strafrechtlich so konsequent verfolgt wurde, dass es bald keine Option mehr war.
Doch nicht nur die Ostkirchen, auch die DDR brauchte Kohle, und zwar solche zum Heizen. 1956 stellte Polen unter dem neuen Staatschef Gomułka seine Steinkohlelieferungen ein und verlangte plötzlich Weltmarktpreise. Doch die DDR hatte keine Devisen und konnte ihre Kraftwerke nicht mehr versorgen. So initiierte sie das sogenannte „Kirchengeschäft A“ über die Kirchenvertreter der EKD in Westdeutschland. Die kauften in den USA 60.000 Tonnen Steinkohle, ließen diese in die DDR liefern und die DDR-Regierung zahlte den Preis in DDR-Mark an die ostdeutschen Landeskirchen aus. Die Bundesregierung gestattete diesen inoffiziellen Handel nur „unter allergrößten Bedenken“ und unter der Bedingung, dass er einmalig bliebe. Doch durch den Erfolg der Aktion sahen beide Seiten jeweils eigene Vorteile für eine zukünftige Zusammenarbeit: die DDR erhielt Devisen sowie materielle Unterstützung und die BRD konnte den deutschen Landsleuten in der DDR helfen. Auf diesem Weg wurden von nun an weitere Geschäfte über die Kirchen abgewickelt, die jährlich 40 bis 50 Mio. DM umfassten. Zusätzlich wurde mit dem Freikauf von Häftlingen das sogenannte „Kirchengeschäft B“ entwickelt. Den Geschäften mit der katholischen Kirche gab man den Buchstaben „C“.

Die „Geschäfte“ waren für die EKD die einzige Möglichkeit für Hilfeleistungen in den Osten und als die DDR-Staatsführung bemerkte, dass man damit leicht Devisen einnehmen konnte, wurden die wirtschaftlichen Beziehungen weiter ausgebaut. Ab 1966 übernahm diese Aufgabe die Abteilung „Kommerzielle Koordinierung“ (KoKo) im Ministerium für Außenhandel unter der Leitung von Alexander Schalck-Golodkowski. Die DDR-Seite verlangte möglichst einen Wechselkurs von 1:1, was den wirtschaftlichen Realitäten nicht entsprach, aber durch die Bundesregierung mitfinanziert wurde. Insgesamt hatte das Kirchengeschäft A von 1957 bis 1990 einen Umsatz von 2,1 Mrd. DM. Im selben Zeitraum wurden Güter wie Baumaterialien, medizinische Geräte oder Papier im Gegenwert von etwa 345 Mio. DM direkt an DDR-Kirchen versandt. Über den Geschenkdienst Genex wurden vor allem Autos bereitgestellt. Neben zahlreichen Geldsammelaktionen zahlte die EKD ab 1980 auch die staatliche Altersvorsorge für kirchliche Mitarbeiter.

Umfang der finanziellen Unterstützung der EKD (Auswahl)

  • 220 Mio. DM, gesammelt für Personalkosten („Bruderhilfe“)
  • 25 Mio. DM, gesammelt für Baumaßnahmen („Stätten des kirchlich-diakonischen Wiederaufbaus“)
  • 130 Mio. DM für Geschenke über Genex
  • 80 Mio. DM für die staatliche Altersvorsorge (ab 1980)

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Kirchenpartnerschaft als „besondere Gemeinschaft“

Durch den erschwerten Kontakt zur EKD in den 60er Jahren beschlossen die acht ostdeutschen Landeskirchen eine eigene Interessenvertretung und gründeten 1969 den „Bund der evangelischen Kirchen in der DDR“ (BEK). Dieser sollte auch die Vertretung gegenüber der Staatsmacht verstärken, was schon die Satzung der BEK zeigte. Gegen den Willen der SED war dort von einer „besonderen Gemeinschaft“ mit der ganzen evangelischen Christenheit in Deutschland zu lesen. Die EKD im Westen respektierte den BEK und kooperierte mit ihm. Da ein Austritt aus der EKD formal nicht geregelt war, gab es nie eine offizielle Anerkennung des „Austritts“ der ostdeutschen Landeskirchen.
Mit der Entspannungspolitik Anfang der 70er Jahre und ersten vertraglichen Vereinbarungen zwischen DDR und BRD wurden auch wieder Kontakte zwischen den Christen möglich. Bei besonderen kirchlichen Anlässen (Einführung leitender Geistlicher, Trauerfeiern, Synoden oder Jubiläen) durften von der Gegenseite Repräsentanten geschickt werden. Auch auf privater Ebene wurden die Möglichkeiten genutzt, sich persönlich zu treffen – wenn auch nur in der DDR. Hier spielten auch die privaten und von der EKD geförderten Paketsendungen aus dem Westen eine Rolle. Besonders die Zusammenarbeit der Diakonien ist bemerkenswert: in der Alten- und Behindertenpflege gab es einen regen fachlichen Austausch, westliche Experten arbeiteten über längere Zeit in diakonischen Einrichtungen der DDR und die Aus- und Weiterbildung wurden gemeinsam betrieben. Auch in der Jugendarbeit wurden die Kontakte in den 70er und 80er Jahren intensiviert – auch hier natürlich fast ausschließlich über den Weg West-Ost.

Bis 1990 gab es in der DDR nicht eine Landeskirche, die keine partnerschaftlichen Beziehungen zu einer westdeutschen Landeskirche hatte. Selbst die einzelnen Kirchgemeinden im Osten pflegten solche Partnerschaften in den Westen. Neben der gemeinsamen Tradition und dem Dienst an den unter der deutschen Teilung leidenden Menschen wurden insbesondere die Ökumene und das „Lernen vom Anderen“ zentrale Aspekte der „besonderen Gemeinschaft“ zwischen BEK und EKD.

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Entfremdung und Gegensätze in den 80er Jahren

Trotz aller Kontakte blieben die grundsätzlichen Unterschiede recht groß. In der BRD war die Kirche in Staat und Gesellschaft integriert, während die „Kirche im Sozialismus“ der DDR mit der Trennung von Staat und Kirche leben musste. Dort wurden Christen zwar nicht verfolgt, aber vielfach benachteiligt: bei der Zulassung zum Abitur, bei der Berufswahl oder im gesellschaftlichen Miteinander. Die Kirchenleitungen versuchten die gegenseitige Entfremdung nicht noch weiter zu schüren, indem sie sich in der Bewertung der jeweils anderen Kirchenpolitik zurückhielten.

privat

In den 80er Jahren kam es dennoch zu Dissonanzen zwischen BEK und EKD: So wurde die Bitte des Magdeburger Bischofs Hempel um Abrüstung des Westens auf der EKD-Synode in Worms als „Einmischung in die innenpolitische Auseinandersetzung in der BRD“ angesehen - von der Bundesregierung und sogar von der EKD. Dem entgegen wurde die 1985 von der EKD herausgegebene Denkschrift „Evangelische Kirche und freiheitliche Demokratie“ vom BEK als einseitig positive Stellungnahme für eines der beiden deutschen Gesellschaftssysteme aufgefasst, die der Position der evangelischen Christen in der DDR schaden würde. Im Zuge der wachsenden Friedensbewegung in ganz Deutschland bot die staatsferne Ostkirche in den 80er Jahren einen sicheren Ort für oppositionelle Bewegungen in der DDR. Die friedliche Revolution von 1989 ist ohne den Schutzraum der evangelischen Kirche in der DDR nicht denkbar. Als die Wiedervereinigung auch für die Kirchen anstand, musste lediglich der BEK aufgelöst werden, um die ostdeutschen Landeskirchen wieder zu vollwertigen Mitgliedern der gesamtdeutschen EKD zu machen.

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Zeitstrahl

Juli 48 Vereinigung der lutherischen, unierten und reformierten Landeskirchen aus allen vier Besatzungszonen zur „Evangelischen Kirche in Deutschland“ (EKD)
Juli 50 Papst Pius XII. stimmt einer regionalen katholischen Bischofskonferenz für Ordinarien in Ostdeutschland zu, um die Kirchenführung „in jenem Gebiet“ noch wirksamer zu machen
1952/53 Kampf der DDR-Führung gegen die Jugendorganisationen der evangelischen Kirche („Junge Gemeinde“) wie auch der katholischen Kirche mit dem Ziel, die Freie Deutsche Jugend (FDJ) zur einzigen Jugendorganisation in der DDR zu machen
1957 Aufnahme des „Kirchengeschäftes A“ zwischen EKD (West) und DDR-Regierung zur Sicherung der materiellen und finanziellen Verhältnisse der Kirchen in der DDR
1958 Abbruch der Verbindung zur EKD durch die DDR-Regierung
1961 Ausbürgerung des in der DDR lebenden EKD-Vorsitzenden Kurt Scharf
1968 neue Verfassung der DDR, die festlegte, dass sich Kirchen und Religionsgemeinschaften in „Übereinstimmung mit der Verfassung und den gesetzlichen Bestimmungen  der DDR“ zu verhalten haben
10. Juni 69 Gründung des „Bundes der evangelischen Kirchen in der DDR“ (BEK) und damit Abspaltung der evangelischen Kirchen der DDR aus der EKD, die nur noch die evangelische Kirche im Westen vertrat
Dez 69 In einer „Beratergruppe“ treffen sich Vertreter der beiden deutschen Kirchen regelmäßig etwa vier Mal pro Jahr, um sich zu religiösen, gesellschaftlichen und politischen Fragen auszutauschen
1971 Anerkennung der BEK als offiziellem Gesprächspartner durch die DDR-Staatsführung
26.10.76 Der Vatikan errichtet eine eigenständige „Berliner Bischofskonferenz“ für die DDR und erkennt damit die DDR quasi als souveränen Staat an
12.12.79 NATO-Doppelbeschluss, aus dem eine deutsch-deutsche Friedensbewegung hervorgeht, die vor allem von Christen beider Staaten getragen wird.
1980 Gründung einer Konsultationsgruppe zu Fragen der Friedensethik zwischen EKD und BEK, am 9.11. rufen beide Kirchen erstmals gemeinsam zu einem „Bittgottesdienst für den Frieden“ auf.
1981 Auf dem Kirchentag in Hamburg spricht der Leiter des Sekretariats des BEK, Manfred Stolpe
1987 Auf dem Kirchentag in Frankfurt referiert erstmals ein SED-Politiker
27. Juni 91 Die Ostkirchen werden wieder vollwertiger Teil der EKD, der BEK löst sich auf

Zusatzinformationen

Begriffe

Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)

1948 als gesamtdeutscher Zusammenschluss der lutherischen, unierten und reformierten Landeskirchen gegründet. Die EKD sah sich stets als gesamtdeutscher Vertreter aller evangelischen Kirchen. Auch wenn sie die Gründung des BEK respektierte, wurden die acht ostdeutschen Landeskirchen nie aus der EKD entlassen. Dies ermöglichte nach der deutschen Einheit durch die Auflösung des BEK eine einfache „Wiederbelebung“ der Mitgliedschaften der ostdeutschen Landeskirchen in der EKD. Das kirchenleitende und gesetzgebende Gremium der EKD ist die Synode der EKD. Als Leitungsgremium fungiert der Rat der EKD.

Bund der evangelischen Kirchen in der DDR (BEK)

Wurde 1969 gegründet, weil die acht evangelischen Landeskirchen in der DDR sich zunehmend einer spezifischen Situation gegenüber sahen: auch die evangelischen Christen wurden zu einer Minderheit in der sozialistisch geprägten DDR-Gesellschaft, sie mussten anders agieren als ihre westdeutschen Brüder und Schwestern. Mit der neuen Verfassung der DDR 1968 durften zudem keine deutsch-deutschen Institutionen mehr existieren sondern nur noch auf das Hoheitsgebiet der DDR beschränkte. Die BEK bestand aus der Synode des Bundes und der Konferenz der Kirchenleitungen der acht Landeskirchen. (Evangelische Landeskirche Anhalts, Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg, Evangelische Kirche des Görlitzer Kirchengebietes, Evangelische Landeskirche Greifswald, Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs, Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen, Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens, Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen). Vorsitzender der Konferenz der Kirchenleitungen war gleichzeitig der Vorsitzende des BEK.

Staatssekretär für Kirchenfragen

1957 wurde in der DDR nach sowjetischem Vorbild ein „Staatssekretär für Kirchenfragen“ installiert, der direkt dem Ministerrat der DDR unterstand und nicht einem spezifischen Ministerium. Dieser Staatssekretär war der direkte Ansprechpartner für die Kirchen bei der DDR-Regierung und ersetzte auch alle Kontakte zu einzelnen Ministerien. Damit regelte die DDR-Staatsführung die Zusammenarbeit mit den Kirchen zentral. Zu den Hauptaufgaben gehörten die strikte Trennung von Staat und Kirche, Verwaltungsfragen, finanzielle Aspekte bis hin zu Fragen von Auslandsreisen.

Literatur

Karoline Rittberger-Klas: Kirchenpartnerschaften im geteilten Deutschland. Göttingen, 2006.

Gisela Helwig und Detlef Urban: Kirchen und Gesellschaft in beiden deutschen Staaten. Köln, 1987.

Heinz-Georg Binder: Die Beziehungen der EKD zum BEK und ihre Bedeutung für das Zusammengehörigkeitsgefühl der Deutschen. In: Materialien zur Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“, Bd. VI,1, S. 253-259. Baden-Baden, 1995.

Eduard Lohse: Der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR (BEK) und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) in ihrem Verhältnis zueinander und zu den beiden Staaten in Deutschland. In: Materialien zur Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“, Bd. VI,2, S. 997-1025. Baden-Baden, 1995.

Stefanie Gerlach: Staat und Kirche in der DDR. Frankfurt, 1999.

Christoph Köstners / Wolfgang Tischner: Katholische Kirche in SBZ und DDR. Paderborn, 2005.

Martin Ehm: Die kleine Herde. Die katholische Kirche in der SBZ und im sozialistischen Staat DDR. Berlin, 2007.