Die Enteignung des Landes
Nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte in den sozialistischen Staaten eine Kollektivierung und Industrialisierung
der Landwirtschaft. Als Folge der Beschlüsse der 2. Parteikonferenz der SED wurde
1952 in der sowjetischen Besatzungszone eine Bodenreform durchgeführt, der der Zusammenschluss der Bauern zu einer gemeinschaftlichen, landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) folgte.
Das Eigentum am eingebrachten
Grund und Boden blieb nach dem Eintritt bei den Bauern, doch wurde ein umfassendes Nutzungsrecht dieser
Flächen an die LPG abgetreten. Die Landwirte verpflichteten sich, neben der Einbringung von eigenen
Gütern zur gemeinschaftlichen Nutzung auch ihre ganze Arbeitskraft der LPG zu widmen und deren Regelungen
einzuhalten.
Zwar erfolgte der Zusammenschluss freiwillig, dennoch wurde ein erheblicher Druck von Seiten der Regierung auf die Landwirte ausgeübt, sich anzuschließen. Die Gründung
von Großproduktionen brachte jedoch auch eine Erleichterung der Arbeitsbedingungen mit sich, welche die Zukunft der Bauern sichern sollte.
Durch die Mitgliedschaft bei der LPG waren die Arbeitszeiten fest geregelt. Neben der Jahresprämie, einem festen Einkommen und der
Gewinnbeteiligung an Bodenanteilen wurden den Bauern überdurchschnittliche
Verdienstmöglichkeiten zugesichert.
Alle Mitglieder waren unabhängig von ihrer Herkunft gleichberechtigt.
Nach der Widervereinigung wurde die LPG aufgelöst und die Eigentumsrechte an Grund und Boden an
die Eigentümer zurück übertragen, was nicht zuletzt zahlreiche Rechtsstreite nach sich zog.