Die Enteignung des Landes

Nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte in den sozialistischen Staaten eine Kollektivierung und Industrialisierung der Landwirtschaft. Als Folge der Beschlüsse der 2. Parteikonferenz der SED wurde 1952 in der sowjetischen Besatzungszone eine Bodenreform durchgeführt, der der Zusammenschluss der Bauern zu einer gemeinschaftlichen, landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) folgte. Das Eigentum am eingebrachten Grund und Boden blieb nach dem Eintritt bei den Bauern, doch wurde ein umfassendes Nutzungsrecht dieser Flächen an die LPG abgetreten. Die Landwirte verpflichteten sich, neben der Einbringung von eigenen Gütern zur gemeinschaftlichen Nutzung auch ihre ganze Arbeitskraft der LPG zu widmen und deren Regelungen einzuhalten.

Zwar erfolgte der Zusammenschluss freiwillig, dennoch wurde ein erheblicher Druck von Seiten der Regierung auf die Landwirte ausgeübt, sich anzuschließen. Die Gründung von Großproduktionen brachte jedoch auch eine Erleichterung der Arbeitsbedingungen mit sich, welche die Zukunft der Bauern sichern sollte. Durch die Mitgliedschaft bei der LPG waren die Arbeitszeiten fest geregelt. Neben der Jahresprämie, einem festen Einkommen und der Gewinnbeteiligung an Bodenanteilen wurden den Bauern überdurchschnittliche Verdienstmöglichkeiten zugesichert. Alle Mitglieder waren unabhängig von ihrer Herkunft gleichberechtigt.

Nach der Widervereinigung wurde die LPG aufgelöst und die Eigentumsrechte an Grund und Boden an die Eigentümer zurück übertragen, was nicht zuletzt zahlreiche Rechtsstreite nach sich zog.